Covid19

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Covid19

Keine andere Krankheit hält uns bisher weltweit so in Atem wie das Coronavirus. Sie benötigen einen souveränen Partner, der Ihnen hilft Ihren Betrieb aufrecht zu erhalten und Sie bestmöglich während der Pandemie vorzubereiten und zu betreuen. Wir haben wesentliche und wissenswerte Bereiche hervorgehoben, die zeigen wie wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort einen passenden und sicheren Weg gestalten, um Ihren Betrieb an die gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung anzupassen.
In Publikumsmedien wird immer wieder darauf verwiesen, dass Coronaviren bis zu neun Tagen auf Oberflächen überleben können. Eine nähere Betrachtung der Ergebnisse zeigt, dass die Angaben zur Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf verschiedenen Oberflächen in einem weiten Bereich zwischen zwei Stunden und bis zu 9 Tagen schwanken. Wie lange Coronaviren auf Oberflächen überleben können, hängt wesentlich von der Menge an Flüssigkeit ab, in der sich die Viren befinden. Mit dem Berühren von Oberflächen mit den Händen wird nur sehr wenig Flüssigkeit auf die Oberfläche übertragen, was zusätzlich gegen ein längeres Überleben von Coronaviren auf Oberflächen spricht. Dazu muss man wissen: Die Ergebnisse der zugrunde liegenden Studien basieren auf sehr unterschiedlichen Untersuchungen. Teilweise wurden verschiedene Materialien mit Coronaviren kontaminiert und anschließend für unterschiedliche Zeiträume bebrütet. In anderen Studien wurden Oberflächen mit Viren kontaminiert und bei Raumtemperaturen trocknen gelassen. Ob die Viren nach den unterschiedlichen Zeiträumen noch infektiös waren, wurde nur an Zellkulturen ermittelt. Eine Übertragbarkeit dieser Studien auf reale Bedingungen ist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Meist gar nicht in den Medien erwähnt wird zudem eine andere Studie: Sie hat eine mittlere Halbwertszeit von knapp einer Stunde für Coronaviren auf Kunststoff- und Stahloberflächen ermittelt.
Oberflächen, die ständig angefasst werden, etwa Haltestangen in öffentlichen Verkehrsmitteln, können kontaminiert sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass von dort Viren auf die Hände und anschließend auf die Schleimhäute des Mundes, der Nase oder der Augen übertragen werden können, ist höher als bei Postsendungen oder importierten Waren.
Für Münzen und Geldscheine gilt das gleiche wie bei sonstigen Oberflächen: Aufgrund der geringen Umwelt-Stabilität von Coronaviren erscheint eine Übertragung des Erregers über diese Wege in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind nicht gänzlich auszuschließen. Aus früheren Epidemien mit ähnlich übertragbaren Erregern gibt es kein Hinweise, dass der Umgang mit Bargeld eine relevante Infektionsquelle darstellt. Hinzu kommt, dass der Hauptübertragungsweg eine Tröpfcheninfektion zu sein scheint.

An Bedientheken kann durch Plexiglasscheiben oder abgehängte Folien eine Exposition der Beschäftigten durch ausgeatmete Tröpfchen effektiv minimiert werden. Auch durch bauliche Barrieren oder farbige Bodenmarkierungen vor den Bedientheken kann der Aufenthaltsbereich der Kunden so gekennzeichnet werden, dass sowohl der Abstand zu den Beschäftigten als auch der Kunden untereinander das Mindestmaß von 1,5 Meter nicht unterschreitet. Im Bereich vor der Theke sollten sich immer nur die Kunden aufhalten, die gerade bedient werden.

Für Arbeiten an Bedientheken, z.B. Frischetheken, sind die bereits vorhandenen Anforderungen und Maßnahmen zur Hygiene und zum Hautschutz weiterhin gültig und ausreichend.

Ist an Bedientheken ein Kassierplatz vorhanden, so ist die Wahrung des Mindestabstands an dieser Stelle nicht immer sicher zu gewährleisten. Hier sollte z. B. mit einer durchsichtigen Trennscheibe für die kassierende Person ein zusätzlicher Schutz geschaffen werden. Das Bezahlen soll bevorzugt elektronisch erfolgen. Damit bei Barzahlung das Geld nicht direkt vom Kunden an die Kassenkraft übergeben werden muss, empfehlen wir, ein kleines Tablett oder eine fixe Geldablage zu benutzen. Falls möglich sollte das Kassieren von einer separaten Fachkraft übernommen werden, um den Kontakt zu den Kunden weiter zu reduzieren.

Die Waren sollten den Kunden nicht direkt übergeben, sondern auf der Theke abgelegt werden.

Zur Beseitigung eventuell auf die Hände gelangter SARS-CoV-2 -Viren ist das richtige Händewaschen mit Seife wirksam. Die Regeln zum richtigen Händewaschen gelten auch an Arbeitsplätzen, an denen auch im Normalfall keine besonderen Vorschriften zu beachten sind.

Als Anlässe zum Händewaschen im Handel sind besonders zu nennen:

  • Nach Betreten der Betriebes
  • Nach dem Besuch der Toilette
  • Vor der Pause / vor dem Essen, Trinken, Rauchen
  • Naseputzen, Husten oder Niesen mit vorgehaltener Hand (bitte vermeiden)
  • Kontakt mit Abfällen
  • Verschmutzungen (z. B. defekte Joghurtbecher …)
  • Kontakt mit Gegenständen, die offensichtlich kranke Personen zuvor berührt haben (auch ohne den konkreten Verdacht auf eine COVID-Erkrankung)

 

An Arbeitsplätzen, an denen besonders häufig Anlässe bestehen, die Hände zu waschen, wird die Haut stark belastet. Hier ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln als die weniger belastende Alternative zu empfehlen. Für die Anwendung sind die Angaben des Herstellers zu beachten.

Versuchen Sie, das Gesicht, insbesondere Augen, Mund und Nase nicht mit der Hand zu berühren. Das Tragen von Einmalhandschuhen ist nicht geeignet, um eine Weitergabe von Keimen mit den Händen zu verhindern und wird deshalb nicht empfohlen.
Häufiges Händewaschen, die Händedesinfektion und das Tagen von Einmalhandschuhen belasten die Haut sehr. Ihre stark beanspruchten Hände brauchen Pflege.

Für das Verräumen von Waren aus der Anlieferung oder dem Lager besteht außer dem gebotenen Mindestabstand zu anderen Personen keine Notwendigkeit besonderer Vorkehrungen zum Infektionsschutz.

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