An Bedientheken kann durch Plexiglasscheiben oder abgehängte Folien eine Exposition der Beschäftigten durch ausgeatmete Tröpfchen effektiv minimiert werden. Auch durch bauliche Barrieren oder farbige Bodenmarkierungen vor den Bedientheken kann der Aufenthaltsbereich der Kunden so gekennzeichnet werden, dass sowohl der Abstand zu den Beschäftigten als auch der Kunden untereinander das Mindestmaß von 1,5 Meter nicht unterschreitet. Im Bereich vor der Theke sollten sich immer nur die Kunden aufhalten, die gerade bedient werden.
Für Arbeiten an Bedientheken, z.B. Frischetheken, sind die bereits vorhandenen Anforderungen und Maßnahmen zur Hygiene und zum Hautschutz weiterhin gültig und ausreichend.
Ist an Bedientheken ein Kassierplatz vorhanden, so ist die Wahrung des Mindestabstands an dieser Stelle nicht immer sicher zu gewährleisten. Hier sollte z. B. mit einer durchsichtigen Trennscheibe für die kassierende Person ein zusätzlicher Schutz geschaffen werden. Das Bezahlen soll bevorzugt elektronisch erfolgen. Damit bei Barzahlung das Geld nicht direkt vom Kunden an die Kassenkraft übergeben werden muss, empfehlen wir, ein kleines Tablett oder eine fixe Geldablage zu benutzen. Falls möglich sollte das Kassieren von einer separaten Fachkraft übernommen werden, um den Kontakt zu den Kunden weiter zu reduzieren.
Die Waren sollten den Kunden nicht direkt übergeben, sondern auf der Theke abgelegt werden.
Zur Beseitigung eventuell auf die Hände gelangter SARS-CoV-2 -Viren ist das richtige Händewaschen mit Seife wirksam. Die Regeln zum richtigen Händewaschen gelten auch an Arbeitsplätzen, an denen auch im Normalfall keine besonderen Vorschriften zu beachten sind.
Als Anlässe zum Händewaschen im Handel sind besonders zu nennen:
An Arbeitsplätzen, an denen besonders häufig Anlässe bestehen, die Hände zu waschen, wird die Haut stark belastet. Hier ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln als die weniger belastende Alternative zu empfehlen. Für die Anwendung sind die Angaben des Herstellers zu beachten.
Versuchen Sie, das Gesicht, insbesondere Augen, Mund und Nase nicht mit der Hand zu berühren. Das Tragen von Einmalhandschuhen ist nicht geeignet, um eine Weitergabe von Keimen mit den Händen zu verhindern und wird deshalb nicht empfohlen.
Häufiges Händewaschen, die Händedesinfektion und das Tagen von Einmalhandschuhen belasten die Haut sehr. Ihre stark beanspruchten Hände brauchen Pflege.
Für das Verräumen von Waren aus der Anlieferung oder dem Lager besteht außer dem gebotenen Mindestabstand zu anderen Personen keine Notwendigkeit besonderer Vorkehrungen zum Infektionsschutz.
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