Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten erweiterte Regeln am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft sein, genesen oder negativ getestet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Nachweise vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren. Das legt das neue Infektionsschutzgesetz fest, das am 24. November in Kraft getreten ist.
Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber auch Mitarbeiter mit Impfzertifikat testen, da die neusten Virusvarianten nicht vollständig von der Impfwirkung gedeckt sind.
Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern dokumentiert werden. Das soll dabei helfen, Arbeitsabläufe besser planen und betriebliche Hygienekonzepte leichter anpassen zu können. Die Daten dürfen jedoch nicht langfristig gespeichert werden.
Beschäftigte, die keinen 3G-Nachweis vorlegen, dürfen keinen Zugang zur Arbeitsstätte erhalten und können somit ihre Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte nicht erbringen. Dadurch entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch. Hier gilt: Ohne Arbeit – kein Lohn. Neben Entgelteinbußen können weitere Sanktionen in Betracht kommen, wie der Ausspruch einer Abmahnung bis hin zum Ausspruch einer Kündigung. Natürlich unterliegen vor allem Kündigungen auch weiterhin den bisherigen Wirksamkeitsvoraussetzungen.
Das Testergebnis muss dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn online auf https://www.expoaffaircleaning.com/mitarbeiter/coronatest/ vorgelegt werden. Wenn Sie geimpft sind müssen Sie den Impfausweis im Bereich https://www.expoaffaircleaning.com/mitarbeiter/impfnachweis/ vorlegen.
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